Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

KLOU Live GmbH
Große Elbstr. 279
22767 Hamburg

Vertreten durch: Jens Lützenkirchen

Sitz der Gesellschaft: Hamburg
Amtsgericht: Hamburg HRB 192458

nachfolgend KLOU Live genannt.

Stand: 01.12.2025

§1 GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend AGB genannt, gelten für alle Verträge mit KLOU Live.

Die AGB der Auftraggeber:innen und Kund:innen finden nur Anwendung, sofern dies im Vorfeld ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Die AGB von KLOU Live gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen mit Auftraggeber:innen.

KLOU Live erbringt Dienstleistungen aus dem Bereich Konzert & Event Produktion jeder Art. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus Ausschreibungen, Briefings, Projektverträgen, Angeboten, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen.

§2 VERTRAGSABSCHLUSS
Grundlage der Geschäftsbeziehung ist ein schriftlicher Auftrag der Auftraggeber:innen, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden oder die Annahme eines von KLOU Live erstellten Angebotes / Kostenvoranschlages.

Auftraggeber:innen und Kund:innen können Aufträge postalisch oder E-Mail erteilen. Ebenso werden formlose Aufträge entgegengenommen. Auftraggeber:innen und Kund:innen erhalten nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung per E-Mail.

Bis zur Annahme sind Angebote und Kostenvoranschläge freibleibend. Änderungen oder Stornierungen durch KLOU Live gelten als angenommen, sofern Auftraggeber:innen nicht unverzüglich widersprechen.

§3 HAFTUNG & VERJÄHRUNG
KLOU Live haftet für die Verpflichtungen aus dem jeweiligen Auftrag. Etwaige Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sollten KLOU Live, die gesetzlichen Vertreter:innen oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig gehandelt haben. Dies gilt nicht für Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten.

Im Falle von Verletzungen der wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Gegenüber Unternehmen / Kaufleuten haftet KLOU Live nicht bei grob fahrlässiger Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen.

Schadenersatzansprüche jeder Art gegenüber Unternehmen sind auf den Ausgleich von typischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt.

Im Falle eines Mangel oder Störung an den Leistungen von KLOU Live, sind Auftraggeber:innen und Kund:innen verpflichtet rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines Schadens hinzuweisen. KLOU Live haftet nicht für falsche, verspätete oder unvollständige Angaben von Auftraggeber:innen oder Kund:innen.

Sofern es sich bei dem Auftraggeber:innen oder Kund:innen um ein Unternehmen / Kaufleute handelt, verjähren alle Ansprüche gegenüber KLOU Live innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

Schadensersatzansprüche, soweit diese nicht auf einer Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder Freiheit beruhen, innerhalb von 5 Jahren.

Schadensersatzansprüche aufgrund von Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder Freiheit verjähren nach 10 Jahren.

Verjährungsverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aus grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzungen.

Sollte KLOU Live die vertraglichen Leistungen infolge von Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen können, entstehen hieraus, mit Ausnahme des Rücktritts vom Vertrag, keine Ansprüche von Auftraggeber:innen und Kund:innen.

Auftraggeber:innen oder Kund:innen haften für alle von KLOU Live, ihren Angestellten, Partner:innen, Beauftragten, Besucher:innen oder sonstigen Dritten entstandenen Schäden, die durch ihre, ihr Personal, ihre Gäste oder ihre Beauftragte im Zusammenhang mit dem Auftrag schuldhaft verursacht werden.

§4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sofern zwischen den Parteien ansonsten keine schriftliche Vereinbarung über die Zahlungsbedingungen vorgenommen worden ist, sind alle Rechnungen von KLOU Live ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.

Bei Überschreitung der Zahlungstermine hat KLOU Live den Anspruch, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

KLOU Live ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.

Ferner ist KLOU Live berechtigt, zu jeder Zeit Vorschuss- oder Abschlagszahlungen auf geleistete oder beauftragte Leistung zu verlangen. Soweit zwischen den Parteien ansonsten keine schriftliche Vereinbarung besteht, sind diese grundsätzlich wie folgt zu zahlen:

50 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung
30 % des Preises 14 Tage vor der Veranstaltung
20 % des Preises nach Erhalt der Endabrechnung

Leisten Auftraggeber:innen oder Kund:innen die angeforderten Vorauszahlungen nicht, so hat KLOU Live das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen von Auftraggeber:innen oder Kund:innen ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige oder unvollständige Angaben der Auftraggeber:innen, durch unterlassene Mitwirkungsleistungen der Auftraggeber:innen, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht Termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter werden den Auftraggeber:innen oder Kund:innen zusätzlich in Rechnung gestellt.

§5 RÜCKTRITT & KÜNDIGUNG
1. Der Vertrag beginnt bzw. endet zum im Auftrag (Angebot) individuell vereinbarten Zeitpunkt.

2. Im Falle der Kündigung durch Kund:innen ohne wichtigen Grund, erhält KLOU Live die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen.

Als erbrachte Leistungen gelten auch Vergütungs- bzw. Schadensersatzansprüche, die KLOU Live projects aus eingegangenen Verpflichtungen gegenüber Dritten (Subunternehmern, Vermietern, etc.) zu erfüllen hat, gleich ob diese bereits geleistet wurden.

Ferner behält sich KLOU Live das Recht vor, die unter Punkt 4 aufgeführten Rücktrittsforderungen in Rechnung zu stellen.

3. Der Vertrag kann ordentlich unter Einhaltung der Schriftform gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 60 Tagen vor Leistungserbringung ohne Rücktrittsforderung gewährt.

4. Ab 60 Tagen vor Leistungserbringung ist folgende Rücktrittsforderung zu entrichten:

– Bis 60 Tage vor Leistungserbringung 50 % des Auftragsvolumens
– Bis 45 Tage vor Leistungserbringung 75 % des Auftragsvolumens
– Bis 30 Tage vor Leistungserbringung 90 % des Auftragsvolumens
– Bis 15 Tage vor Leistungserbringung 100 % des Auftragsvolumens

5. Nehmen Auftraggeber:innen oder Kund:innen trotz Fertigstellungserklärung die Leistungen von KLOU Live projects ohne wichtigen Grund nicht ab oder kommen die Auftraggeber:innen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, so wird KLOU Live nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von ihrer Leistungsverpflichtung frei und kann Schadensersatz verlangen.

Als Schadensersatz kann KLOU Live den Wert der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen sowie 80 % des Wertes der noch nicht erbrachten Leistungen als pauschalierten Schadensersatz verlangen.

6. Des Weiteren behält sich KLOU Live die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vor.

7. KLOU Live Projects hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die unterlassene Mitwirkungspflicht durch Auftraggeber:innen und Kund:innen.

Im Fall eines Rücktritts von KLOU Live aus wichtigem Grund haben Auftraggeber:innen und Kund:innen keinen Anspruch auf Schadensersatz.

§6 UNTERLAGEN
Alle Unterlagen, die den Auftrageber:innen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassen wurden, wie z. B. Kalkulationen, Planungsunterlagen, Tabellen, Zeichnungen, Visualisierungen, Bilder, werden mit einem Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht übergeben. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, KLOU Live erteilt den Auftraggeber:innen eine schriftliche Zustimmung.

§7 ARBEITSZEITEN
Sollten im Angebot Personaldienstleistungen mit der Einheit „Tagessatz“ berechnet werden, gilt hierzu folgendes:

1. Ein Tagessatz beinhaltet 9 Stunden – 8 Stunden Arbeitszeit und 1 Stunde Pausenzeit.
2. Sofern eine Überschreitung des Tagessatzes (9 Stunden) anfällt, wird jede weitere angefangene Stunde mit 1/8 des Tagessatzes und einem der nachfolgenden Aufschläge nachberechnet:
11. und 12. Stunde – 50%
Ab der 13. Stunde wird ein weiterer Tagessatz aufgeschlagen.
3. Für Arbeiten im Zeitraum von 00:00 – 07:00 wird ein Aufschlag von 30 % pro Stunde berechnet.

§8 AN- UND ABREISE/UNTERKUNFT
Reisetage innerhalb Deutschlands werden mindestens mit dem halben (0,5) vereinbarten Tagessatz in Rechnung gestellt. Bei Anreisen über 350 km mit mindestens einem vollen Tagessatz.
Anreisen mit dem Pkw werden mit 0,60 € pro Kilometer berechnet.
Der Auftraggeber stellt grundsätzlich für jede Personalressource einen Parkplatz zur Verfügung oder kommt alternativ für entstandene Parkkosten, wie z. B. Parkschein, Parkhausgebühren, etc. auf.
Der Auftraggeber muss für alle notwendigen Reisekosten inkl. daraus resultierender Zusatzkosten (z. B. Taxi, öffentliche Verkehrsmittel) aufkommen.
Das Personal von KLOU Live und alle weiteren von den KLOU Live beschäftigten Dienstleister haben Anspruch auf die Unterbringung in einem Hotel mit einem mindestens mittlerem Standard (4 Sterne) in einem Einzelzimmer, sowie eine angemessene Verpflegung während des kompletten Zeitraums.
Sollte dem Personal von KLOU Live und allen weiteren von den KLOU Live beschäftigten Dienstleistern kein Hotel über den Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, hat KLOU Live das Recht, sich in einem Hotel der in Punkt 5 genannten Klasse unterzubringen. Der Auftraggeber hat hierfür die Kosten zu übernehmen.
Für Reisen im In- und Ausland werden von KLOU Live die gesetzlich definierten Spesensätze an den Auftraggeber weiterberechnet.

§9 VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT
Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren.

Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße ebenfalls für etwaige Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

§10 ABWERBUNGSVERBOT
Auftraggeber:innen und Kund:innen verpflichten sich, innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit KLOU Live keine von KLOU Live zur Vertragserfüllung eingesetzten Personen, egal ob diese als Arbeitnehmer:in oder als selbständige (externe) Mitarbeiter:in oder als deren Erfüllungsgehilfen eingesetzt sind, ohne Zustimmung zu beschäftigen, gleichgültig auf welche Art und Weise und in welcher Funktion.

Bei schuldhafter Verletzung dieser Vereinbarung ist KLOU Live berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe von bis zu EUR 15.000,– pro Einzelfall zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten; eine bereits gezahlte Vertragsstrafe wird jedoch auf einen etwaigen Schadenersatzanspruch angerechnet. Auf Verlangen des Vertragspartners kann die Höhe der Vertragsstrafe durch das zuständige Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft und erforderlichenfalls herabgesetzt werden.

§11 GERICHTSSTAND & RECHTSWAHL
Der Gerichtsstand ist Hamburg.
Die Vertragsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§12 SCHRIFTFORM
Alle Ergänzungen und Änderungen dieser AGB, der jeweiligen Einzelverträge, einschließlich Änderungen dieser Bestimmung selbst, sowie die von KLOU Live vorzulegenden Kostenvoranschläge bedürfen der Schriftform.

§13 SALVATORISCHE KLAUSEL
Soweit einzelne oder mehrere Bestimmungen des jeweiligen Einzelvertrages oder der AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Die unwirksame, nichtige oder undurchführbare Bestimmung soll durch eine solche Bestimmung ersetzt werden, die nach Form, Inhalt, Zeit und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gewollt war.
Entsprechendes gilt für etwaige Lücken in den jeweiligen Einzelverträgen und den AGB.